Diese Webseite behandelt die Rundfunkgebühr.
Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter Wohnungsabgabe.de.

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Von Januar 2007 bis Dezember 2012 galten „neuartige Rundfunkempfangsgeräte” als rundfunkgebührenpflichtig. Neben Computern fielen auch weitere internetfähige Geräte in diese Gerätekategorie.

Im Gegensatz zu Radio- oder Fernsehgeräten, deren primärer Zweck der Rundfunkempfang ist, werden diese Geräte normalerweise für andere Zwecke verwendet. Desweiteren sind sie, im Gegensatz zu Radio und TV, im normalen (Geschäfts-)Leben unverzichtbar geworden. Teilweise ist ihre Benutzung sogar von staatlicher Seite vorgegeben (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung).

Auf welchen rechtlichen Grundlagen die Erhebung geschah und welche Folgen dies haben konnte, ist auf den folgenden Seiten nachzulesen.

Der Plan