Diese Webseite behandelt die Rundfunkgebühr.
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Der Gebührenbescheid

Der Gebührenbescheid, den ich zum ersten Mal am 05.01.2007 angefordert habe, kam endlich am 15.08.207 (222 Tage später). Er bezieht sich auf das erste Quartal 2007 und setzt einen Säumniszuschlag von 5,11 € fest. Neben dem Hinweis, dass man nur noch zwei Wochen zur Zahlung Zeit hat, bevor Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, enthält er auch eine Rechtsbelehrung, dass gegen den Bescheid mit einer Frist von einem Monat nach Zugang Widerspruch eingelegt werden kann. Der Widerspruch ist an die im Bescheid angegebene Rundfunkanstalt oder an die GEZ zu schicken. Aufschiebende Wirkung hat dieser Widerspruch nicht.

Also habe ich am gleichen Tag alle ausstehenden Zahlungen angewiesen, meinen Widerspruch ausgedruckt und per Einschreiben mit Rückschein an den Hessischen Rundfunk geschickt.

Mein Widerspruch (PDF-Datei, 181 KB)

Der Widerspruch entspricht zu weiten Teilen dem Widerspruch meines Bruders (Widerspruch Norbert Simon), der seinen Gebührenbescheid einen Monat früher erhalten hat. Die Basis unserer Widersprüche ist das hervorragende Muster des Gebührenigels, für dessen Ausarbeitung ich mich bedanken möchte.

Folgende Anpassungen habe ich an meinen Widerspruch im Vergleich zu dem meines Bruders vorgenommen:

  1. Meine Situation
  2. Aktuelles Interview mit GEZ Geschäftsführer Herrn Buchholz (Tagesspiegel)
  3. Erwähnung des neuesten Angebots des Saarländischen Rundfunks (Pressemitteilung beim SR)
  4. Anpassungen Einschränkungen meiner Berufsfreiheit
  5. Anpassungen Bemerkung zur „Säumnisgebühr”

Laut Einschreiberückschein wurde das Schreiben am 20.08.2007 beim HR angenommen.

Die zweite Beschwerde beim HR