Diese Webseite behandelt die Rundfunkgebühr.
Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter Wohnungsabgabe.de.
Aktuelles 2012
28.12.2012
Die letzten Tag der bisherigen Rundfunkgebühr sind gekommen und damit auch das faktische Ende dieser Webseite. Ich möchte mich bei allen Mitstreitern in Sachen PC-Gebühr bedanken.
Diese Webseite wird als Dokument dieser Zeit im Netz stehen bleiben. Ab morgen geht es auf Wohnungsabgabe.de bzw. Betriebsstaettenabgabe.de weiter.
Einen guten Rutsch!
23.12.2012
Noch eine gute Woche, bis der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ablösen wird.
Dann wird es wieder viel zu tun geben, da manchen Mitmenschen erst in den folgenden Monaten klar werden wird, was das bedeutet:
Auszubildende mit eigener Wohnung, die vielleicht bisher die Smartphone-Radiogebühr bezahlt haben, haben monatlich das Dreifache zu leisten.
Zweitwohungen ohne Geräte kosten dann extra, die Gartenlaube vielleicht auch.
Gemeinnützig Tätige sollen auf einmal für ihren PKW bezahlen und bei Gewerbetreibenden ist egal, ob ein Autoradio im PKW ist oder nicht, selbst wenn es der Privatwagen ist, kann dieser weitere Kosten verursachen.
Aber man muss sich ja nicht alles gefallen lassen.
So hat beispielsweise der Verband Deutscher Grundstücksnutzer im Laufe dieses Jahres schon zwei Verfassungsbeschwerden eingereicht (Webseitenmitteilung des VDGN), die auch in Textform veröffentlicht wurden (Erste Beschwerde, Zweite Bewerde).
Inhaltlich ist da bestimmt für viele etwas dabei, aber niemand sollte sich nun der Hoffnung hingeben, dass andere das schon erledigen werden und selbst nichts tun, wenn er etwas gegen den Rundfunkbeitrag unternehmen will. Diese Beschwerden tragen das Risikio in sich, schon aus formalen Gründen wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung nicht vom BVerfG angenommen zu werden. Daher gilt, je mehr etwas unternehmen, desto größer wird die Chance, dass die ganze Sache richtig unangenehm wird für die Sendeanstalten und die Politik.
Man muss sich nur ansehen, was aus der geplanten GEMA Tarifreform wurde: Vertagt bis nach der Wahl.
In diesem Sinne: Schöne Weihnachtsfeiertage!
19.12.2012
Jochen Malmsheimer hat gestern in „Neues aus der Anstalt“ eine schöne Bestandsaufnahme zum Zustand der Fernsehens von sich gegeben (YouTube).
18.12.2012
Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist nach eigenen Angaben eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Rundfunkbeiträge eingegangen (Pressemitteilung, Aktenzeichen VGH B 35/12).
Mir stellt sich da nur die Frage, ob diese nicht aus formalen Gründen wegen fehlender Rechtswegbeschreitung abgelehnt werden wird.
17.12.2012
Im Bayrischen Rundfunk wurde heute abend in Geld & Leben - Das Wirtschaftsmagazin über den Rundfunkbeitrag berichtet. In der Anmoderation des Beitrags fiel der Satz „Erstaunlicherweise gibt es Widerstand aus den Reihen der Unternehmen.“. Da hat wohl jemand den Knall noch nicht gehört?
Immerhin kam ein Vertreter des Einzelhandels zu Wort und durfte die schlimmsten Auswüchse aufführen, unter anderem, dass Filialunternehmen nun häufig mehr bezahlen. Das wurde aber im weiteren Verlauf des Beitrages gleich wieder relativiert, indem McDonalds angeführt wurde, der nun siebenmal soviel zahlen müsse, mit dem Zusatzkommentar des Beitragssprechers „ohne zu murren“.
Da stellt sich mir doch gleich die Frage: Woher weiß der BR denn, dass McDonalds nicht ab Januar doch was dagegen unternimmt? Gab es eine Pressemitteilung von McDonalds, in der steht, dass man den Rundfunkbeitrag klasse findet und nicht klagen wird? Vielleicht war das ganze auch nur verkappte Schleichwerbung, obwohl doch in der Anmoderation von werbefreien Programm geredet wurde.
Von der anhängigen Popularklage in Bayern fiel im Beitrag kein Wort, Erwähnung findet die auf den Internetseiten des BR.
Ganz objektive Berichterstattung, muss ich wirklich sagen...
Ein schönes Argument hat mir dieser Beitrag aber frei Haus geliefert: Es wurde ausgesagt, dass aktuell nur sechs von zehn Radios in Firmenwagen korrekt angemeldet seien. Daraus folgt, dass es ein Vollzugsdefizit von 40% gibt. Das Bundesverwaltungsgericht hat beim Abnicken der PC Gebühr immerhin den Anstalten die Anmerkung mitgegeben, dass man eine Gebühr auch einziehen muss, denn wenn der Vollzug nicht für alle gewährleistet ist, ist die Gebühr rechtswidrig. Wenn schon jetzt 40% der KFZ durchs Raster fallen, sollte das ab Januar großartig anders werden, wenn ein KFZ nicht ausschließlich privat genutzt wird? Da kann doch gleich das Brecheisen angesetzt werden...
03.12.2012
Ich habe gestern per E-Mail beim Betragsservice des Hessischen Rundfunks angefragt, ob mir die Satzung zur Erhebung von Rundfunkbeiträgen zugesendet werden könnte. Heute bekam ich per E-Mail die Antwort des HR, dass die Satzung erst ab Januar 2013 verfügbar sei.
Nach § 9 Abs. 2 RBStv werden in diesen Satzungen die Einzelheiten des Verfahrens geregelt. Daher ist nicht uninteressant, was dort drin steht.
01.12.2012
In einem Monat ist es soweit, dann ist die GEZ Geschichte. Dies wird auch auf deren Webseite verkündet, wo die Aufrufbarkeit zum 31.12. abgekündigt wird.
Wer etwas gegen die ab Januar 2013 erhobenen Rundfunkbeiträge unternehmen möchte, sollte spätestens jetzt eine bestehende Kontoeinzugserlaubnis wiederrufen.
23.11.2012
Der Kabarettist Georg Schramm hat in seinem Programm schön den Unterschied zwischen Wut und Zorn erklärt.
Wut ist die kleine, unbeherrschte Schwester des Zorns.
Zum Zorn führt er folgendes Zitat von Thomas von Aquin an:
„Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht“.
Das Buch „Die Nimmersatten - Die Wahrheit über das System von ARD und ZDF“ von Hans-Peter Siebenhaar ist wunderbar geeignet, vorhandene Vorbehalte oder Wut über den Rundfunkbeitrag in handfesten Zorn zu steigern. Nach dem Lesen ist bestimmt genug Motivation vorhanden, nächstes Jahr selbst aktiv zu werden und nicht nach bekannter Deutscher-Michel Art im Sessel zu bleiben.
Das Buch habe ich am Stück durchgelesen und lege es jedem ans Herz, der noch Motivation benötigt...
05.11.2012
Die Umstellung auf die Haushaltsabgabe wird mmer gern mit der Aussage verkauft, dass man dann nicht mehr den Leuten nachschnüffeln müsste. Die DIGITALE LINKE präsentiert dazu aktuell einen Auszug aus der Mustersatzung der Sendeanstalten, die den Eindruck erweckt, dass es in Zukunft doch Rundfunkbeitragsfahnder geben wird.
Jetzt mal ehrlich: Haben wir das wirklich anders erwartet?
20.10.2012
Es gibt bei Welt Online eine weitere Runde im Schriftwechsel mit Dr. Hermann Eicher (SWR). Das Verhalten von Dr. Hermann Eicher kommt mir aus Schriftsätzen des HR in meinem Verfahren bekannt vor: Wenn was nicht passt, einfach ignorieren und nicht darauf eingehen.
17.10.2012
Letztes Jahr wurde den Besitzern von Gartenlauben größer 24 m² noch erzählt, dass dafür keine Rundfunkabgabe fällig wird (Welt Online).
Jetzt wird so langsam klar, dass dem nicht so ist, weil gegenteilige Bescheide versendet werden (Tagesspiegel). Eine zeitliche Zusammenstellung findet sich bei den Gartenfreunden Parchim. Interessant ist als Abrundung auch die Drucksache 17/8189 des Bundestages.
14.10.2012
Die Welt dokumentiert und kommentiert die Korrespondenz mit Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR.
Wenn sich schon gestritten wird, was wann wie wo gesagt wurde, hole ich einen zwei Jahre alten Hinweis von mir aus der Mottenkiste:
Dr. Hermann Eicher ist einer der beiden Autoren des Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlich in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009.
Dort kann man folgendes lesen:
„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”
Lesenswert ist auch Interview der Welt mit Prof. Dr. Christian Waldhoff.
12.10.2012
Nun wachen einzelne Verbände auf und merken, was ab 2012 kommt. Die Einzelhandelsverbände haben die Webseite gebuehrenwucher.de an den Start gebracht.
Schade, dass man sich dabei nicht mal die Mühe macht, von Abgaben zu reden, Gebühren gibt es ab 2013 auch offiziell nicht mehr, genau wie die GEZ. Solche ungenauen Darstellungen schaden eher als das sie nutzen, weil sie das Totschlagargument liefern: Wenn schon die Begrifflichkeiten falsch gewählt werden, wie wird es dann erst inhaltlich sein...
Die ARD hat heute eine Pressemeldung zur neuen Rundfunkabgabe herausgegeben. Hier steht nun drin, dass Wohnungen und nicht Haushalte der Anknüpfungspunkt sind. Darüber können sich schonmal alle Leute Gedanken machen, denen leerstehende Wohnungen gehören...
07.10.2012
Langsam nimmt die Presse Fahrt gegen die Rundfunkabgabe auf. So berichtet Welt Online heute darüber, dass sich an den Methoden der GEZ wohl nicht ändern wird, auch wenn sie einen anderen Namen tragen wird. Es werde wohl sogar noch tiefer gegraben als bisher.
Wen interessiert, was so ein Rechtsgutachten kostet, von dem die Welt im letzten Absatz schreibt, findet die Antwort in einer Antwort der Thüringer Staatskanzlei:
„Das Gutachten zur Rundfunkfinanzierung kostete 23 800 Euro.”
Bemerkenswert ist, dass dieses Gutachten scheinbar nirgendwo frei verfügbar ist, obwohl es vom Land Thüringen bezahlt wurde.
Interesssant ist auch wieder einmal, wie die Medien auf die Nebenkerze Haushaltsabgabe hereinfallen. Im Rundfunkstaatsvertrag ist nicht von Haushalten, sondern von Wohnungen die Rede, wobei Wohnung eine ganz eigene Definition hat. Nach dieser könnte ich in meinen Haus zwischen einer und einundzwanzig Wohungen haben, je nachdem, wie es den Anstalten beliebt. Darüber könnte die Presse mal berichten...
02.10.2012
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen die Rundfunkgebühr für internetfähige Rechner abgelehnt (Pressemitteilung). Ich hatte über die Beschwerde letztes Jahr berichtet, damit ist nun der Zyklus der PC Rundfunkgebühr quasi abgeschlossen.
Das passt gut, das Thema Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe steht ja schon vor der Tür.
Was ich mich nach dem Durchlesen der Presseerklärung gefragt habe: Wenn Zugangssysteme keine Option sind, weil man die umgehen könnte, warum gibt es dann z.B. den Personalausweis mit eID, der mich ausweisen soll? Das Bundesverfassungsgericht sagt also implizit, dass die eID nichts taugt. Gut zu wissen...
15.09.2012
Bei DIGITALFERNSEHEN.de findet sich ein Interview mit dem Projektbüro Begleitkommunikation des SWR bezüglich des neuen Rundfunkbeitrages.
Darin lässt sich folgende Aussage lesen:
„Wer bewusst in die Irre führt, Fakten verzerrt darstellt und die Argumente des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zur Kenntnis nimmt, lässt sich auch von mehr Informationen nicht überzeugen.”
Wer so etwas sagt, sollte sich auch selbst daran halten.
Im Verlauf des Interviews fällt beispielsweise folgende Aussage:
„Rund 2,7 Millionen Unternehmen profitieren zudem, wenn künftig pro Betriebsstätte ein KFZ beitragsfrei ist.”
Die Unternehmen profitieren davon in der Regel NICHT.
Früher waren die Autoradios angemeldet, sofern welche in den Autos eingebaut waren. Nun ist für ein Unternehmen in fast jeden Fall ein Beitrag in der Mindesthöhe eines KFZ fällig. Das aber unabhängig, ob es ein Auto gibt oder nicht! Bei vorhandenen Autos spielt die Existenz eines Autoradios künftig auch keine Rolle mehr. Wenn also beispielsweise ein Landschaftsgärtnerbetrieb in seinem Fuhrpark einen größeren LKW besitzt, der nur alle paar Wochen gebraucht wird und der bislang keine Rundfunkgebühren kostete, weil kein Autoradio vorhanden war, ist für diesen ab 2013 ein Beitrag fällig. Das haben genug Verbände immer wieder vorgetragen. Das wird aber vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk NICHT zur Kenntnis genommen, eher sogar in Abrede gestellt, wie dieses Interview wieder einmal zeigt.
Auch mein Hinweis an den SWR, den ich vor sechs Monaten bezüglich der Webseite rundfunkbeitrag.de gegeben habe, ist nach wie vor NICHT berücksichtigt worden, obwohl mir eine Woche später vom SWR per E-Mail mitgeteilt worden ist, mein Hinweis wäre berechtigt und die Webseite würde bald korrigiert.
Liebe Rundfunkanstalten, wenn Ihr Euch so verhaltet, düft Ihr Euch nicht wundern, wenn die Leute nicht mehr bereit sind, an Euch noch Geld zu bezahlen. Ihr werdet bestimmt versuchen, über mein privaten PKW noch einen Rundfunkbeitrag für mein Gewerbe zu bekommen, wenn Euch schon meine Betriebsstätte selbst nichts mehr einbringt. Das wären bis zum Rentenalter über 2000 EURO, da lohnt es sich schon, sich vor Gericht darum zu streiten, ob der KFZ Beitrag überhaupt rechtens ist.
Wie weit der Wohnungsbegriff ausgelegt werden kann, werde ich wohl auch von den Verwaltungsgerichten prüfen lassen. Immerhin leben meine Eltern auch im Haus, mal sehen, ob MEINE Wohnung nach Auslegung des Gerichts nicht an der Haustür anfängt. Dabei geht es dann um einen vollen Rundfunkbeitrag pro Monat, wenn meine Eltern also noch mindestens zehn Jahre leben, was ich hoffe, geht es hier ebenfalls um einen Betrag über 2000 EURO.
Da die Gerichte die Streitwerte aber auf wesentliche kürzere Zeiträume bezogen berechnen, ist das Prozesskostenrisiko gering, also lohnt sich das Klagen auf jeden Fall.
23.08.2012
Bei Telepolis gibt es ein weiteres Interview mit Ermano Geuer.
detektor.fm hatte vor zwei Tagen ebenfalls ein Interview durchgeführt. Dazu gibt es dort auch die Gegenbetrachtung von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler.
15.08.2012
Da sage noch einer, Bayern sei rückständig. Deren Landesverfassung kennt die sogenannte Popularklage, die es Bürgern ermöglicht, Klage zu erheben, ohne unmittelbar betroffen zu sein.
Ass. jur. Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, hat eine solche Klage gegen die geplante Rundfunkabgabe eingereicht (Az.: Vf. 8-VII-12). Legal Tribune hat ein Interview mit ihm geführt.
08.07.2012
Ich hatte mich vor vier Monaten darüber ausgelassen, dass auf der Webseite rundfunkbeitrag.de im Bereich für Unternehmen geschickt durch Worte manipuliert wird. Obwohl eine Woche später Abhilfe in Aussicht gestellt wurde, ist die Darstellung bis heute unverändert. So ist das eben bei den Qualitätsmedien...
06.06.2012
Was ich schon 2009 angemahnt habe, scheint nun auch in andere Köpfe vorzudringen: ARD und ZDF fehlt echte Konkurrenz. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, Thomas Frickel, regt an, einen Teil der Haushaltsabgabe in ein „Öffentlich-rechtliches Internetmedium” zu stecken, unter anderem auch, weil ARD und ZDF ihrem Auftrag nicht mehr nachkommen (Golem).
Es wäre doch ein schöner Beweis, wenn mit 800 Millionen EURO mehr im Sinne des Zuschauers passieren würde als mit 7 Milliarden. Dann wäre der Beweis der Überflüssigkeit erbracht.
31.05.2012
Die Rundfunkgebühren werden dem Verständnis der Sendeanstalten nach unter anderem dafür erhoben, qualitativ gutes Fernsehen zu machen. Da verwundet es dann doch, dass die Sendeanstalten Dokumentarfilmer nicht fair und angemessen bezahlen. Dies meint zumindest die AG DOK in einer aktuellen Pressemitteilung.
09.05.2012
In der Schweiz sind Überlegungen im Gange, ebenfalls eine Haushalts- und Unternehmensabgabe einzuführen (Heise, DRS).
Interessant hierbei ist: Unternehmen mit einem Umsatz unter einer halben Millionen Franken sollen nicht zahlen, von Abgaben für Autos ist gar keine Rede.
Unterdessen wird in Deutschland über die Änderung ab 2013 diskutiert (Digitalfernsehen) und das Ende der GEZ eingeläutet, die ab 2013 „ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice” heißen soll.
01.04.2012
Der 1. April ist normalerweise der Tag der Scherze, wie z.B. dass die GEZ von ehemaligen DDR-Bürgern Geld für Westfilme eintreiben soll. Da aber die meisten Menschen der Politik und den Rundfunkanstalten mittlerweile alles zutrauen, spare ich mir so etwas.
Viel interessanter finde ich den heute entdeckten Umstand, dass in Finnland der Wechsel von der Haushaltsabgabe zu einem Steuermodell vollzogen wird (DIMBB), galt Finnland doch als Vorbild für die Einführung der Haushaltsabgabe.
So ganz kann ich das Blödeln zum 1. April aber doch nicht lassen:
Nachdem in Schweden nun Filesharer offiziell als religiöse Gemeinschaft anerkannt sind (Zeit), stellt sich mir die Frage, ob in Deutschland nicht eine „Kirche der Arbeit” gegründet werden sollte.
Die Mitglieder der „Kirche der Arbeit” tun in ihren normalen Betriebsstätten beim arbeiten dann nichts anderes als religiösen Zwecken nachzugehen.
Laut RGebStV sind aber Betriebsstätten, die religiösen Zwecken dienen, von den Rundfunkabgaben befreit...
23.03.2012
Die GEZ verschickt zur Zeit Formulare an Betriebe, um die Daten für die Betriebsstätten- und KFZ-Abgabe zu ermitteln. Auf handwerk.com lässt sich dazu etwas lesen.
12.03.2012
Ich hatte mich vor einer Woche über die Darstellung auf rundfunkbeitrag.de bezüglich der Befreiung von Betriebsstätten in der Wohnung ausgelassen. Parallel dazu hatte ich eine E-Mail an den Betreiber gesendet. Heute kam als Antwort, dass mein Einwand berechtigt sei und die Webseite bei nächster Gelegenheit überarbeitet werden soll.
05.03.2012
Die öffentlich-rechtlichen Sender betreiben die Webseite rundfunkbeitrag.de, um über die Abgabe ab 2013 zu informieren.
Wenn ich mir heute die Seite für Unternehmen ansehe, fällt mir sofort auf, wie geschickt Menschen manipuliert werden können: Es wird im Abschnitt „Besondere Regelungen für” geschrieben, dass Selbsständige für Betriebsstätten in deren Wohnung nicht nochmal zahlen müssen. Nebendran steht der Hinweis für Kleinst- und Kleinunternehmen, dass diese nur einen verminderten Beitrag bis zum achten Beschäftigten zu zahlen haben. Ein Hinweis, dass die Befreiung bezüglich der Wohnung auch für diese Gruppe gelten kann, suche ich vergeblich.
Hier wird meiner Meinung nach durch die Darstellung versucht, Kleingewerbetreibende (im Sprachgebrauch ungleich Selbstständige) dahingehend zu beeinflussen, dass sie für sich eine Abgabenpflicht annehmen, die gar nicht vorhanden ist.
Im Glossar zur Betriebsstätte wird der Sachverhalt korrekt wiedergegeben, aber mal ehrlich, wer liest das, wenn er zuerst die andere Seite gelesen hat?
Das wird noch lustig nächstes Jahr, wenn diverse Sachverhalte vor Gericht gehen, um geklärt zu werden. Der SWR-Justiziar hat sich zum Klageweg scheinbar schon geäußert, wie auf Online-Boykott.de nachzulesen ist.
01.03.2012
Am 22. März 2012 soll um 13:30 Uhr im Saal 5 des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts eine mündliche Verhandlung stattfinden. Streitgegenstand ist, ob eine Ein-Mann GmbH ebenfalls von der Befreiung nach § 5 Abs. 3 RGebStV profitiert, wenn der Geschäftsführer der GmbH auf dem gleichen Grundstück private Geräte angemeldet hat.
Der Kläger hatte in erster Instanz gegen den NDR gewonnen, das Urteil hat noch viele weitere Aspekte saufgeführt, die gegen die Gebührenpflicht sprachen.
Ursprünglich wollte das Gericht der zweiten Instanz zugunsten des NDR entscheiden, hat sich das aber einige Monate später wohl aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Grundstücksbezug überlegt und wollte nun wieder zugunsten des Klägers entscheiden. Dem Gericht geht es aber wohl nur noch um den Grundstücksbezug, die anderen Aspekte werden bislang anscheinend ignoriert.
Mal sehen, wie das ausgeht...
01.01.2012
Ein Jahr noch, dann ist der Wohnungsbeitrag, die Betriebsstättenabgabe und die Kraftfahrzeugabgabe Realität. Die GEZ wird in diesem Jahr die Daten sammeln und sich dabei auch wieder bei den Meldeämtern bedienen. Die meisten Menschen werden sich aber erst nächstes Jahr für das Problem interessieren.
Individuell dagegen wehren kann man sich sowieso nur mit einer Klage, die erst bei Vorliegen eines Beitragsbescheids möglich wird. Wie das Klagen prinzipiell funktioniert, dokumentiert der Abschnitt PC-Gebühr.
Wogegen detailiert geklagt werden wird, wird sich im Laufe dieses Jahres auf dieser Webseite ansammeln.
Für die neuen Aufgaben stehen schon seit einem Jahr die Domains wohnungsabgabe.de und betriebsstaettenabgabe.de bereit.
„Wenn der Feind bekannt ist, hat der Tag Struktur.”
(Volker Pispers)
In diesem Sinne, ein schönes Jahr 2012.