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Selbst etwas tun

Bevor die Verfassungsmäßigkeit der PC-Gebühr durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, muss zuerst durch alle Instanzen geklagt werden. Wer also gemäß § 3 RGebStV seiner Pflicht nachkommt und seine „neuartigen Rundfunkempfangsgeräte” bei der GEZ anmeldet, sollte dies nicht einfach so tun. Viel sinnvoller wäre es, die Geräte zwar anzumelden, aber auf einem Gebührenbescheid zu bestehen, gegen diesen dann binnen eines Monats Widerspruch einzulegen und bei einer erneuten Ablehnung binnen eines Monats den Weg zum Verwaltungsgericht zu beschreiten.

Am 05.01.2007 habe ich folgende Anmeldung an die GEZ (Adresse GEZ, 50656 Köln) als Einschreiben mit Rückschein geschickt:


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich in meinen Gewerbebetrieb (<Adresse>) Geräte bereithalte, die unter die Definition "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) fallen.

Da ich diese Geräte für meine Arbeit benötige, aber keinen Rundfunk damit empfange, was auch nicht der Zweck dieser Geräte ist, ist die im RGebStV getroffene Festlegung in meinen Augen willkürlich und stellt einen Eingriff in meine Handlungsfreiheit dar.

Der folgende Absatz ist mittlerweile hinfällig: Zu diesem und weiteren Aspekten ist bereits seit dem 31.03.2006 eine Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 829/06) anhängig.

Ich bitte um Ausstellung eines formellen Gebührenbescheids, damit ich ebenfalls den Rechtsweg beschreiten kann.

Ich untersage Ihnen hiermit, auf meinem privates Teilnehmerkonto (gleiche Anschrift) diese Anmeldung vorzunehmen. Es ist ein separates Teilnehmerkonto für die gewerblich genutzten Geräte einzurichten, allein schon um später eine einwandfreie Buchführung und Belege für das Finanzamt zu haben.

Gebührenforderungen für diese Teilnehmerkonten dürfen nicht gegenseitig verrechnet werden und sind separat zu stellen.

Als Zahlungsweise akzeptiere ich nur die gesetzliche Zahlung in der Mitte eines Dreimonatszeitraums, es werden keine Vorauszahlungen geleistet.

Ich untersage Ihnen hiermit, Zahlungen per Lastschriftverfahren einzuziehen.

Alle Zahlungen für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" erfolgen unter Vorbehalt. Sollten die entsprechenden Regelungen im RGebStV für ungültig erklärt werden, erwarte ich eine Rückzahlung, die ich ggf. gerichtlich geltend machen werde.

Ich weise Sie abschließend darauf hin, dass der Inhalt dieses Schreibens und der weitere Verlauf auf den Internetseiten pc-gebuehr.de und rfgz.de dokumentiert wird.

Mit freundlichen Grüßen


Laut Einschreiberückschein wurde das Schreiben am 08.01.2007 bei der GEZ angenommen.

Je mehr Personen sich nicht widerspruchslos damit abfinden, sondern aktiv dagegen vorgehen, desto größer wird der Druck zur Verändung. Wie der Abschnitt Aktuelles zeigt, wächst der Unmut stetig. Diesem Unmut ist auch zuzuschreiben, dass zur Zeit nur die Radiogebühr erhoben wird.

Ganz wichtig: Werden Sie selbst aktiv und verlassen Sie sich nicht darauf, dass das schon andere erledigen werden.

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