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Beschluss des VGH

Der 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat am 22.09.2009 beschlossen, den Antrag des HR auf Berufung abzulehnen. Der Beschluss wurde am 28.09.2009 ausgefertigt.

Beschluss VGH 10 A 2535/08.Z (PDF-Datei, 569 KB)

Der Rechtsstreit ist für mich nun abgeschlossen.

Am 20.10.2009 erreichte mich ein Schreiben der GEZ mit der Mitteilung, dass mein gewerbliches Teilnehmerkonto zu 12.2006 abgemeldet wurde, ferner lag dem Schreiben ein Verrechnungsscheck über alle von mir gezahlen Gebühren bei.

Meine Klage hat mir im Zeitraum 2007-2012 Rundfunkgrundgebühren in Höhe von 408,96 EURO erspart. Ohne den Protest im Jahre 2006 wäre aber die vollständige Rundfunkgebühr erhoben worden und im Zeitraum 2007-2012 wären 1271,76 EURO fällig gewesen.