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Die erste Antwort

Die GEZ hat am 8.2.2007 geantwortet, das Schreiben erreichte mich am 13.02.2007. Mir wird darin die Anmeldung auf ein separates Teilnehmerkonto bestätigt. Eine mögliche Verfassungswidrigkeit kann die GEZ nicht erkennen und mein Zahlungsvorbehalt wird nicht anerkannt. Ein Gebührenbescheid mit Rechtsbelehrung ist nicht enthalten.

Ich habe umgehend wie folgt geantwortet (auch wieder als Einschreiben mit Rückschein):


Teilnehmernummer XXX XXX XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom 08.02.2007 haben Sie mir eine Aufstellung der angemeldeten Geräte zu dem Teilnehmerkonto übersandt, ohne allerdings - wie von mir erbeten - einen Gebührenbescheid auszustellen.

Ich bitte daher erneut um Aus- und Zustellung eines ordnungsgemäßen Gebührenbescheids.

Da Sie den Zahlungsvorbehalt nicht anerkennen wollen, werde ich keine Zahlung leisten.

Mit freundlichen Grüßen


Laut Einschreiberückschein wurde das Schreiben am 20.02.2007 bei der GEZ angenommen.

Die zweite Antwort