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Antwort auf Beschwerde

Am 21.07.2007 erreichte mich dann ein neues Schreiben der GEZ, diesmal nicht im typisch grünen Umschlag. Meine Hoffnung auf einen Gebührenbescheid hat sich wieder nicht erfüllt, denn der Brief kam von der Abteilung Recht und Personal und ist datiert auf den 19.07.2007

Dem Schreiben kann ich entnehmen, dass der Hessische Rundfunk die Beschwerde an die GEZ weitergereicht hat. Diese hat den Vorgang anhand ihrer Unterlagen überprüft.

Es wird eingeräumt, dass mir in dem GEZ Schreiben vom 05.03.2007 der Sachverhalt zur Erstellung eines Gebührenbescheides falsch dargelegt wurde.

Mir wurde nun folgender Verfahrensablauf mitgeteilt:

Mitteilungen zu einem Teilnehmerkonto legen Rechnungs- und Mahnmaßnahmen auf Eis, bis diese Mitteilungen endgültig bearbeitet wurden. Mein letztes Schreiben an die GEZ vom 13.03.2007 wurde erst im April bearbeitet, so dass erst am 05.04.2007 eine Zahlungsaufforderung für das erste Quartal verschickt wurde. Im Mai wurde dann eine Zahlungsaufforderung für das zweite Quartal verschickt.

Den weiteren Darstellungen des Schreibens kann ich entnehmen, dass nach sechs Wochen Zahlungserinnerungen verschickt werden. Bleiben auch diese ohne Erfolg, werden die Gebühren per Gebührenbescheid festgesetzt.

Zur Säumnisgebühr wird dargelegt, dass diese eigentlich fällig wird, wenn man mit den Gebühren vier Wochen überfällig ist. Diese Gebühr wird aber erst später angefordert.

Weiter wird bestätigt, dass erst der Gebührenbescheid rechtsmittelfähig ist, die Zahlungsaufforderungen und Zahlungserinnerungen nicht. Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen, dieser wird wieder mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid beantwortet. Diesen kann man dann anschließend von dem Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Soweit das Schreiben.

Wenn ich jetzt mal unterstelle, dass die GEZ zwischen Zahlungserinnerungen und der Festsetzung per Gebührenbescheid ebenfalls sechs Wochen abwartet, komme ich auf zwölf Wochen. Da mir Anfang April die erste Zahlungsaufforderung zugegangen ist, hätte mich der Gebührenbescheid für das erste Quartal also eigentlich schon erreichen müssen.

Ich habe nun erstmal von weiteren Nachfragen abgesehen, da damit wieder das ganze Verfahren aufgehalten werden könnte und wartete ab, was denn Anfang August von der GEZ kommen würde.

Zunächst sah es eher schlecht aus. Am 11.08.2007 erreichte mich wieder ein „Zahlung der Rundfunkgebühren”-Schreiben, auf dem allerdings zum 03.08.2007 ein Säumniszuschlag ausgewiesen wurde. Dieser darf nur per Gebührenbescheid festgesetzt werden, so dass es nun wahrscheinlicher wurde, dass da endlich das Gewünschte kommen wird.

Der Gebührenbescheid