Diese Webseite behandelt die Rundfunkgebühr.
Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter Wohnungsabgabe.de.
Aktuelles 2011
22.12.2011
Das BVerfG hat noch ein Weihnachtsgeschenk: Rundfunkgebühren dürfen das Existenzminimum nicht beschneiden (Pressemitteilung).
Frohe Weihnachten!
17.12.2011
Schleswig-Holstein hat wie erwartet der Rundfunkfinanzierungsänderung zugestimmt und in allen Medien wird von der Umstellung auf die Haushaltsabgabe berichtet. Nur leider wird nicht der Haushalt beitragspflichtig, sondern die Wohnung, Betriebe und nicht privat genutzte KFZ. Das geben nur wenige Medien korrekt wieder (z.B. TAZ).
09.12.2011
Das Parlament von Nordrhein-Westfalen hat der geplanten Rundfunkfinanzierungsänderung zugestimmt, von mangelnder Mehrheit, wie noch im August berichtet wurde, gab es natürlich keine Spur. Jetzt steht nur noch Schleswig-Holstein aus, dort wird nächste Woche entschieden, wobei eine Zustimmung quasi gesichert ist.
Dann ist für mich ein neues Projekt für 2013 schon klar...
05.12.2011
Der Hamburger Verfassungs- und Völkerrechtler Ingo von Münch hat im Focus die Landtage von NRW und SH aufgefordert, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht zuzustimmen. Es gibt von ihm auch einen älteren FAZ Artikel, der lesenswert ist.
30.11.2011
Der Start des Video-On-Demand Dienstes „Germany's Gold” von ARD und ZDF, der im Dezember stattfinden sollte, verzögert sich, da das Bundeskartelamt das Vorhaben prüft (Heise).
Auf die Verzögerung hätte ich wetten können, denn es wäre peinlich gewesen, kurz vor Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu zeigen, dass man Leistungen doch detailiert abrechnen kann.
Ein paar Landtage muss das Vertragswerk ja noch passieren, ich glaube zwar nicht, dass da wirklich etwas unvorhergesehenes in Form einer Ablehnung passiert, aber die Hoffung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
20.11.2011
Die Beliebigkeit der Politik wird gerade wieder am Beispiel der Rundfunkabgaben für Kleingärtnerlauben deutlich.
In einem Blogeintrag der DIGITALEN LINKE kann schön nachgelesen werden, dass sich die Schreiber des RBStv wohl etwas dabei gedacht haben, als sie die Größe der beitragsfreien Lauben indirekt auf 24 qm beschränkt haben. Da das aber gerade im Osten nun viele Kleingärtner trifft, die sowieso kein hohes Einkommen haben, baut sich dort Druck auf. Gemäß dem Grundsatz „Wes Stimm ich brauch, des Lied ich sing” verkündet nun Thüringens Staatskanzleiministerin Marion Walsmann, dass man sich mit der ARD verständigt habe, die Größe der Laube nicht heranzuziehen und diese immer beitragsfrei zu stellen (Digitalfernsehen).
Irgendetwas habe ich da jetzt nicht mitbekommen: Es heißt doch sonst immer, der RBStv ist nicht verhandelbar, die Länder können den nur so zustimmen oder ihn ablehnen. Nun soll auf einmal aus §3 Abs. 1 ein Satz gestrichen werden. Einfach so. Da muss dann wohl auch keines der zehn Länder, die den Vertrag schon abgenickt haben, nochmal befragt werden. Oder bleibt der Satz einfach drin und wird nicht angewendet?
Letzteres würde mich freuen, stärkt es doch wieder die Position vor Gericht, wenn das Vertragswerk von den Anstalten nicht exakt befolgt wird. Dann erkläre ich einfach, dass die Abschnitte, die sich auf KFZ Abgaben für Betriebe beziehen, für mich nicht gelten...
11.11.2011
Die letzten Tage bekam ich einige Rückmeldungen von Klägern in laufenden Verfahren nach § 5 Abs. 3 RGebStV. Die Sendeanstalten ziehen die Revisionsanträge zurück bzw. den Klagen wird stattgegeben.
In einem Fall in Hessen wurde der Revisionsantrag auch zurückgenommen, obwohl der Zahler für das private Gerät der Ehepartner und nicht die Firmeninhaber war. Der HR hatte hier zuvor anders argumentiert.
Jetzt bleibt noch abzuwarten, ob die verbleibenden sechs Bundesländer, die bislang noch nicht der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe zugestimmt haben, dies noch bis Ende des Jahres tun werden.
30.10.2011
Die meisten mir bekannten Verfahren, die noch bezüglich § 5 Abs. 3 RGebStV anhängig waren, sind von den Sendeanstalten mittlerweile für erledigt erklärt worden. Die Kosten sind auch zurückerstattet worden bzw. dies wurde angekündigt.
Spannend bleibt es in zwei Verfahren, in denen der Zahler für die privaten Geräte nicht absolut identisch mit den Gewerbetreibenden ist (einmal Ehemann/Ehefrau und einmal Privatperson/Ein Mann GmbH). Hier kommt es noch zu Haarspaltereien, mal sehen, wie diese Verfahren weitergehen.
06.10.2011
Die Urteilsbegründungen des Bundesverwaltungsgericht zum § 5 Abs. 3 RGebStV sind nun online verfügbar:
BVerwG 6 C 15.10
BVerwG 6 C 20.11
BVerwG 6 C 45.10
Während die ARD scheinbar kein Problem damit hat, keine Gebührenerhöhung von der KEF zu bekommen (Spiegel), beschließt die BBC einen regiden Sparkurs (Quotenmeter). Die BBC ist doch sonst für die ARD immer so ein Vorbild, wieso nicht bei so etwas?
03.10.2011
Bei Telepolis läuft aktuell eine Umfrage, was ein „abgespeckter öffentlich rechtlicher Grundversorgungs-Fernsehsender” zeigen sollte.
Die im Umfragetext erwähnte Viertelmilliarde für die Fußball-Weltmeisterschaft könnte aber ab morgen Makulatur sein, je nachdem, wie der Europäische Gerichtshof die nationale Sportsrechtsvergabe bewertet (Welt Online).
02.10.2011
Die letzten Wochen ist die Bedarfsanmeldung von ARD/ZDF/Deutschlandradio als Sau durch das mediale Dorf getrieben worden. Durchaus zurecht, denn selbst wenn ARD Mitarbeiter die Meinung vertreten, dass die Steigerung unter der Inflation liegen würde, geht es hier darum, dass andere Medien solche Preiserhöhungen nicht durchsetzen können, ohne Kunden zu verlieren.
Wie es nun aussieht, kommt es aber gar nicht dazu, weil die KEF eine Nullrunde nahelegt (Süddeutsche).
Am Grundproblem, dass sich niemand Gedanken machen will, wofür der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt Geld ausgeben SOLL, ändert das natürlich nichts.
11.09.2011
Ich habe Rückmeldung von jemanden erhalten, der zwar Widerspruch gegen die Rundfunkgebühr für seinen freiberuflich genutzten PC in der Wohnung eingelegt, dann aber die Klage nicht erhoben hatte. Eine erneuter Hinweis an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht hat die Rundfunkanstalt veranlasst, über die GEZ die „kurzfristige Rückerstattung” anzukündigen.
Bei einer anderen Klägerin in Sachen Rundfunkgebühr für beruflich genutzte PCs in der Wohnung, die noch in der ersten Instanz steht, wurde nun von seiten der gleichen Rundfunkanstalt das Verfahren für erledigt erklärt, die Gebühren sollen zurückerstattet werden.
Anscheinend gibt zumindest eine Sendeanstalt wirklich auf...
10.09.2011
Sieben Landtage haben bislang der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung zugestimmt (Funkkorrespondent). Den Landtagsabgeordneten aus Hessen hatte ich am 11. Juli 2011 eine Mail geschrieben und sie auf einen Punkt mit der Unbestimmtheit der Wohnung hingewiesen. Zusammenfassend kann ich sagen: Jede Fraktion hat mir zwar geantwortet, meist kamen wohl nur „allgemeine Textbausteine” zum Einsatz. Das lies sich eindeutig daran erkennen, dass auch Themenblöcke beantwortet wurden, die ich gar nicht angeschnitten habe. Wirklich eingegangen ist lediglich der medienpolitische Sprecher der Linkspartei, Ulrich Wilken. Diese Partei hat auch in Hessen als einzige Fraktion gegen den Vertrag gestimmt und war auch nicht blind für die Datenschutzprobleme und die Ausweitung des Aufwandes. Alle anderen haben das Machwerk durchgewunken, was mich nicht wirklich überrascht.
06.09.2011
Die Österreicher wollen vielleicht unsere Haushaltsabgabe übernehmen, allerdings mit einem wesentlichen Unterschied:
Das Geld soll auf ALLE Sender verteilt werden (Die Presse).
Wer also mehr qualitatives Programm liefert, bekommt mehr vom Kuchen ab. Das wäre doch auch was für Deutschland...
04.09.2011
Prof. Dr. Degenhart hat vor einer Woche der Süddeutschen ein Interview gegeben. Als Reaktion darauf hat die ARD einen sogenannten Faktencheck von Dr. Hermann Eicher in Netz gestellt. Bei solchen Faktenchecks tut der Leser immer gut daran, diese selbst noch einmal nachzuprüfen. Hier eine Auswahl:
Dr. Eicher sagt, dass schon der bisherige RGebStV Datenerhebung gestattet hat und daher Prof. Dr. Degenhart Behauptung, der RBStV ermächtige zu weitergehenden Auskünften, falsch wäre. Vielleicht sollte Dr. Eicher sein Augenmerk einmal nicht nur auf § 8 RBStV, sondern auch auf § 9 RBStV richten. Dieser ermächtigt sehr wohl die Rundfunkanstalten, von Dritten wie z.B. dem Vermieter Informationen einzuholen, sogar Verwaltungszwangsverfahren sind anwendbar.
Dr. Eicher wehrt sich gegen den vermeintlichen Vorwurf, das Gutachten von Herrn Prof. Kirchhof wäre als Gefälligkeit erstellt worden und hält wiederum Prof. Dr. Degenhart vor, selbst ein Gutachten für Sixt verfasst zu haben.
Prof. Dr. Degenhart hat allerdings explizit gesagt: „Es spiegelt, wie jedes Gutachten, die Interessenlage der Auftraggeber wider.”
Wenn Dr. Eicher meint, Prof. Kirchhof wäre beim Sponsoring anderer Meinung gewesen, sollte er vielleicht auch zitieren, was Prof. Kirchhof zur Höhe des Beitrags einer Betriebsstätte gesagt hat: „Allerdings sind Haushalt und Betriebsstätte gleichwertige Orte des Rundfunkempfangs. Deshalb empfiehlt es sich, den Erstbeitrag für jede Betriebsstätte in gleicher Höhe zu bemessen wie den Beitrag für einen Privathaushalt.”
Komisch, dass das (noch) nicht eingefordert wird.
Fokussieren wir uns einmal nicht so auf das Kirchhof-Gutachten: ARD/ZDF haben sich auch von Dr. jur. Hans Peter Bull ein Gutachten zum datenschutzrechtlichen Fragen des Rundfunkbeitrages erstellen lassen, das zu dem Schluss kommt, das datenschutzrechtlich alles in Ordnung wäre. Nur komisch, dass die Landesdatenschutzbeauftragen da anderer Meinung sind.
Es galt schon immer der Grundsatz: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.” Prof. Dr. Degenhart hat sein Gutachten natürlich im Sinne von Sixt geschrieben, und Prof. Kirchhof hat sich über die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe als Heilsbringer ausgelassen. Aber: Papier ist geduldig, und nur weil ein Professor ein Gutachten abfasst, heißt das noch lange nicht, dass es „Recht ist”. Und genau das hat Prof. Dr. Degenhart ausgesagt. Das so etwas der ARD nicht in den Kram passt, ist verständlich.
Die Meinung von Dr. Eicher zur KFZ Abgabe, die keinen Systembruch darstellen soll, weil man an Raumeinheiten anknüpft, in denen Rundfunknutzung stattfindet, lässt sich auch nicht so richtig damit in Einklang bringen, dass man das erste KFZ dann doch wieder beitragsfrei stellen will. Auch sind innerhalb von KFZs außer bei bestimmten Berufsgruppen keine Arbeitsplätze eingerichtet, sondern sie werden nur kurzfristig verwendet. Dann müsste eigentlich § 5 Abs. 5 RBStV entsprechend angepasst werden, der die Beiträge für Betriebsstätten ausschließt, wenn dort kein Arbeitsplatz eingerichtet ist.
Zum Abschluss noch folgendes: Es ist schön zu sehen, wie Dr. Eicher für die Neuregelung eintritt. Immerhin war er 2009 noch der Meinung, dass das Ganze verfassungsrechtlich bedenklich wäre (Meldung vom 13.08.2010). Hat das Gutachten von Prof. Kirchhof hier die Zweifel zerstreut oder wird das Lied des Brotgebers gesungen?
02.09.2011
Es ist doch immer wieder schön, wenn der Gesetzgeber Paragrafenrecyling betreibt. Die Auskunftpflichten, die Vermieter gegenüber den Sendeanstalten bezüglich ihrer Mieter haben (siehe Meldung vom 07.08.), kommen so quasi auch ins geplante Gesetz zum Meldewesen (Heise).
31.08.2011
Hans Hege, der Direktor der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), hat öffentlich darüber nachgedacht, die Lizenzpflicht für Fernsehsender und Videoangebote abzuschaffen (Golem).
Wenn Rundfunkangebote keiner Lizenzpflicht mehr unterliegen, weil die Verbreitungswege kein knappes Gut mehr sind, stellt sich natürlich die Frage, was daraus für andere Bereiche des Rundfunks folgt...
30.08.2011
Es scheint nach aktuellem Stand im Landtag von NRW keine Mehrheit für die geplante Rundfunkfinanzierungsänderung zu geben (RP Online). Neu ist das aber nicht, das war im Dezember letzten Jahres schon Thema. Da klingt es auch nicht mehr allzuweit hergeholt, wenn der Chef der WAZ Gruppe behauptet, dass der WDR Landespolitiker unter Druck setzen würde (Digitalfernsehen).
Die CDU kann aber immer noch passend umfallen, daher sollte nun genau diese Partei von Betroffenen bearbeitet werden. Vermieter und Gewerbetreibende in NRW, schreibt Euren Landtagsabgeordneten.
19.08.2011
Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, teilt nicht nur gegen Facebook aus und beschäftigt damit den NDR (Digitalfernsehen), sondern äußert sich auch noch einmal zu dem geplanten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Legal Tribune).
Wenn ich mir dann die Mails der Landespoltiker von Hessen ansehe, die mir sagen, man hätte datenschutzrechtliche Verbesserungen durchgesetzt, weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll.
18.08.2011
Scheinbar muss ich unterwegs sein, damit Gerichte passende Entscheidungen treffen.
Deshalb mit einem Tag Verspätung:
Das Bundesverwaltungsgericht hat gentschieden, dass § 5 Abs. 3 RGebStV übergreifend für privaten und gewerblichen Bereich gelten (Pressemitteilung zu BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11).
Wie mir einer der Kläger mitgeteilt hat, haben die Sendeanstalten sehr emotional argumentiert, wie dieser Passus zu verstehen sei, sind damit aber gescheitet. Wenigstens ist diese Sache nun erstmal geklärt, sofern die Anstalten nun nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen.
Es ist auf jeden Fall ein Lehrbeispiel dafür, wie Gesetze gemeint sind und wie sie dann vor Gerichten ausgelegt werden. Das ist für die geplanten Beiträge ab 2013 nicht ganz unwichtig. Immerhin habe ich mittlerweile eine Antwort eines Politikers des hessischen Landtages, der mir gegenüber schriftlich erklärt, dass der Wohnungsbegriff wie im Sprachgebrauch üblich zu verstehen wäre. Das hilft mir in meinem konkreten Fall aber nicht weiter. Also werden sich dann wieder Gerichte der Sache annehmen dürfen.
In zwei Jahren wird es also wieder spannend...
07.08.2011
Die Umstellung auf die Haushaltsabgabe wird von der Politik immer gern mit der Aussage verkauft, dass dann die GEZ nicht mehr den Leuten nachschnüffeln müsste. Diese Aussage ist sowieso schon inhaltlich falsch, denn diese Kontrollen werden von entsprechenden Mitarbeitern der Landesrundfunkanstalten durchgeführt, die GEZ ist nicht beteiligt.
Dennoch wird diese Form der Kontrolle weniger werden, denn in Zukunft müssen die Vermieter die Daten ihrer Mieter gemäß § 9 Rundfunkbeitragstaatsvertrag den Sendeanstalten auf Verlangen beibringen. Das ist dem Vermieterverband Haus und Grund in Schleswig-Holstein aufgefallen (Lübecker Nachrichten).
Schöne neue Welt...
Ergänzend dazu fassen Heiko Hilkers Ausführungen für den Landtag von Schlesweig-Holstein schön zusammen, woran der geplante neue Beitragsvertrag noch krankt.
06.08.2011
Am 17.08. verhandelt das Bundesverwaltungsgericht drei Fälle bezüglich § 5 Abs. 3 RGebStV.
Es handelt sich dabei um
BVerwG 6 C 20.11 (VGH München 7 BV 10.443; VG München M 6b K 09.768),
BVerwG 6 C 45.10 (VGH Kassel 10 A 2910/09; VG Frankfurt am Main 11 K 1310/08.F (V)) und
BVerwG 6 C 15.10 (OVG Koblenz 7 A 10416/10; VG Koblenz 1 K 1058/09.KO)
21.07.2011
Der Gebührenigel ist unter die Räder der Justiz gekommen (Verfahrensdauer 44 Monate). Wie zu erwarten war, hat sich das Gericht nicht weiter mit den letzten Auslassungen geschäftigt, sondern die Klage abgewiesen.
Ich danke dem Gebührenigel-Betreiber für die fast fünfjährige gute Zusammenarbeit.
10.07.2011
Die Sendeanstalten klagen immer über den Gebührenrückgang, dabei lassen sich nur etwa die Hälfte der Harz IV Empfänger wirklich befreien (Süddeutsche). Vielleicht sind sie aber auch mit dem Formularen überfordert, die man zur Befreiung einreichen muss. Auf jeden Fall zeigt sich der Perversion des Systems: Eigentlich ist man befreit, aber dann doch nicht, weil es ohne Formulare nicht geht und auch nicht rückwirkend möglich ist.
07.07.2011
Viele Verwaltungsgerichte verweisen mittlerweile auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der Befreiung gewerblich genutzter PCs.
Da freut es doch, wenn andere Gerichte dennoch ihre Arbeit verrichten:
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in seinem Urteil 1 A 56/11 vom 28.06.2011 entschieden, dass privat angemeldete Geräte einen gewerblich genutzten PC auf dem gleichen Grundstück befreien.
04.07.2011
Paul Kirchhof verdanken wir das Gutachten, das die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe rechtfertigen soll. Seine Darlegungen haben dabei teilweise gar keinen Eingang in den verabschiedeten Beitragsstaatsvertrag gefunden. Andere Ausführungen, wie das entworfene Bild, dass sich Menschen in den Betriebsstätten zum Empfangen von Rundfunkdarbietungen zusammenfinden, will ich gar nicht mehr kommentieren.
Eben dieser Paul Kirchhof hat ein noch größeres Steckenpferd: Eine große Steuerreform.
Es ist nur dumm, dass sich wesentliche Teile seiner Argumentationsketten schon längst aus dem aktuellen Steuerrecht verabschiedet haben (Spiegel).
Mal sehen, wie es seinen Rundfunksteckenpferd ergehen wird...
29.06.2011
Bernd Höcker gibt einen Überblick über den Stand der Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags.
25.06.2011
Der Hessische Rundfunk hat 2010 mit einem Minus von 7,5 Millionen Euro abgeschlossen (HR). Bezeichnend ist hierbei der dritte Absatz: Die Etats sinken und man hat mehr Erfolg beim Publikum. Ist das etwa das Eingeständnis, dass man nicht immer Millionen verbrennen muss, um ein Programm zu haben, dass das Publikum anspricht? Wie es allerdings mit Qualität und Anspruch aussieht, steht auf einem anderen Blatt. Beim HR scheinen ja nur noch irgendwelche Hitparaden der Art „die schönsten Burgen” o.ä. zu laufen.
Da passt folgendes perfekt ins Bild:
Heute wird nun die sofoertige Einstellung der TV-Ausgabe des c't Magazins verkündet (HR). Der HR und der Heise-Verlag geben Kostengründe an, das Format soll erfolgreich sein.
Ich würde ja eher bösartig behaupten, dass etwas mit Anspruch vor 23 Uhr unerwünscht war und deshalb die Einstellung erfolgte. Oder der HR hätte die Sendungsinhalte nicht bei „Germany's Gold” verwerten können, weil diese Rechte beim Heise Verlag bleiben.
Aber da bin ich wohl wirklich zu bösartig, ich habe mich wohl noch nicht davon erholt, dass gestern gegen 21:40 auf arte ein Werbespot für den WWF lief, in dem aufgerufen wurde, das Wort Tiger an einen bestimmte Nummer zu simsen. Das ganze schön eingebetten in zwei arte-Trailer, nicht direkt als Werbung gekennzeichnet. Das wäre bzw. ist nach 20 Uhr eigentlich nicht zulässig. Lief da nicht Mitte der Woche eine Reportage über den WWF in der ARD? Falls Sie das nicht bemerkt haben, die lief natürlich nachts und zieht dennoch Kreise (Spiegel, Stellungnahme des WWF).
24.06.2011
ARD und ZDF wollen im Dezember den Video-On-Demand Dienst „Germany's Gold” starten (Digitalfernsehen). Erwähnt hatte ich das Vorhaben schon schon Anfang Mai, jetzt wurde es aber konkret angekündigt. Entweder zahlt man für den Abruf zusätzlich oder schaut sich eben Werbung an. Das ist natürlich für die Sender interessant: Man verarbeitet die Inhalte, die sowieso im Keller liegen hat und bezahlt wurden, und kann so bei der Werbeindustrie wildern. Aber wie wird denn bestimmt werden, was diese Inhalt am Markt wert sind? Und wie sieht es mit der Paarung Inhalt und Werbung aus?
Das ZDF hat in dieser Hinsicht schon Erfahrungen gesammelt, wie der Artikel „ZDF/Zeit Online: Das Ende der Werbefreiheit öffentlich-rechtlicher Inhalte im Internet?” (carta.info) zeigt.
21.06.2011
Endlich scheinen den Worten nun auch einmal Taten zu folgen: Einige Zeitungsverlage klagen gegen die Tagesschau-App (Heise).
Es geht mir hierbei aber nicht um die Qualität der klagenden Zeitungen, sondern darum, dass sich nun endlich Gerichte damit befassen müssen, wie Rundfunk und Zeitungen voneinander abgegrenzt werden müssen. Immerhin vertritt ein ehemaliger Richter des BVerfG, Hans-Jürgen Papier, die Auffassung, dass „die üblichen Internetangebote nicht als presseähnlich eingestuft werden dürfen, mag es auch im Internet ähnliche Angebote geben, die von Presseunternehmen veranstaltet werden.” (Hans-Jürgen Papier, Meinhard Schröder, Verfassungsfragen des Dreistufentests, Inhaltliche und verfahrensrechtliche Herausforderungen, S. 96).
Folgich mache ich hier mit dieser Webseite kein presseähnliches Textangebot, sondern Rundfunk. Aus dem Rundfunkgebührentopf bekomme ich natürlich nichts ab, dass ist den „einzigartigen Qualitätsangeboten” der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten vorbehalten. Mit obiger Festlegung, dass im Internet nichts presseähnlich ist, bekommen die dann auch alle Ideen genehmigt.
Ich muss von dieser Webseite nicht leben, Zeitungen von ihren Angeboten schon.
13.06.2011
Beim Lesen der Ausschussvorlage HAA/18/17 - Teil 1 ist mir noch etwas zu der KFZ-Beitrag aufgefallen. Dies behandle ich im Abschnitt Kraftfahrzeugabgabe.
12.06.2011
Der BR geht wie erwartet in Revision gegen die Entscheidung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof. In den Schriftsätzen des Gerichts wurde mitgeteilt, dass es am 17.08. beim Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung in der Sache zu zwei anderen Fällen gibt.
10.06.2011
Am 25.05. war in Hessen eine Anhörung zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Hessischer Landtag). Interessant die dazu verfügbaren Dokumente, speziell die Ausschussvorlage HAA/18/17 - Teil 1.
Absolute Zustimmung erhält der allerletzte Absatz des Dokuments: Die IHK ermahnt, dass die absolute Höhe des Gesamtrundfunkbeitrages nicht thematisiert wird und fordert eine Überprüfung der Ausgabenseite ein.
Die Vertreter der Sendeanstalten bringen auf den Seiten 22f zum Ausdruck, dass datenschutzrechtlich alles ok wäre. Der Landesdatenschutzbeauftragte verneint dies ab Seite 24f, auf Seite 35 findet sich auch wieder die Kritik der Datenschützer an der Unbestimmtheit des Wohnungsbegriffs.
Ab Seite 17 führen die Sendeanstalten einige Beispiele auf, in denen Gewerbetreibende nach dem neuen Modell entlastet werden. Die passenden Gegenbeispiele fehlen natürlich.
Richtig unverschämt ist der letzte Absatz auf Seite 21. Dort wird die Entlastung des Fremdenverkehrs hervorgehoben, da Hotelzimmer nur noch 1/3 des Beitrags zahlen müssten. In Kontext mit dem Umstand, dass beispielsweise Behinderte in Zukunft 1/3 des Beitrages bezahlen müssen, hat so etwas einen fatalen Beigeschmack.
Dieser Beigeschmack wird beim Lesen der Drucksache 18/3887 noch verstärkt. Dort wird auf der zweiten Seite angeführt, dass die Abschaffung der Befreiungsgründe der Rechtsprechung Rechnung trägt, konkret dem Urteil B 9 SB 2/ 00 R des Bundessozialgericht vom 28.06.2000. Dort steht „Der Senat sieht deshalb in der Gebührenbefreiung für Behinderte einen Verstoß gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer (vgl BVerfGE 50, 217, 227; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr 2; Vogel in Hdb des Staatsrechts, Bd IV, 1990 § 87 Nr 100; ebendort Kirchhof, § 88 RdNr 203).”
Prinzipiell ist das fatalerweise eigentlich richtig: Jeder Befreiungstatbestand belastet die anderen Gebührenzahler mehr. Also dürfte es eigentlich gar keine Befreiungen mehr geben und der Staat müsste hier Ausgleichszahlungen vornehmen. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist hier genau wie der Rundfunkgebührenstaatsvertrag eigentlich verfassungswidrig.
Für mich steht mittlerweile fest: Wenn das Vertragswerk so abgenickt wird, bekommt das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 2.1.2013 von mir eine Feststellungsklage. Ich werde prüfen lassen, wieviele Wohnungen mein Haus hat. Je nach Betrachtung komme ich auf eine, drei, fünf, elf, vierzehn oder zwanzig Wohnungen im Sinne des Rundfunkbeitragstaatsvertrages. In extremen Fällen muss ich ja auch den Speicher und den Keller mit in die Betrachtung einschließen, dort könnte man ja schlafen.
27.05.2011
Wenn eine Firma groß genug ist, bekommt sie bei der Rundfunkgebühr Rabatt. Das legt zumindest der Beschluss BVerwG 6 C 33.10 des Bundesverwaltungsgerichts nahe.
Eine Firma mit 32 Fillialen hat sich mit der Rundfunkanstalt geeinigt, für die Jahre 2007-2012 insgesamt 6635,52 EURO zu bezahlen. Das macht heruntergerechnet pro Filiale 2,88 EURO im Monat, also exakt die Hälfte der eigentlich zu zahlenden 5,76 EURO.
Fillialen, die bislang schon bei der GEZ erfasst wurden, sollen zwar laut Punkt 3 des Beschlusses von dieser Einigung ausgenommen sein, aber wieviele sind das?
Jeder Gewerbetreibende sollte umgehend bei seiner Sendeanstalt diesen Rabatt einfordern!
22.05.2011
Ein Kläger gegen die PC Gebühr war auch in zweiter Instanz erfolgreich, der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des BR zurückgewiesen (7 BV 10.443 vom 27.4.2011, siehe auch Blogeintrag des Klägers).
Interessant ist, daß das Gericht den noch nicht ratifizierten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag heranzieht, um den Willen des Gesetzgebers abzuleiten.
21.05.2011
ARD und ZDF wollen mal wieder viel Geld für Fußball ausgeben, die Gebührenzahler sollen aber nicht erfahren, wieviel diesmal auf den Tisch gelegt werden sollen (Focus). Es ist schon bedenklich, wieviel Geld dort verbraten werden kann, während das restliche Programm immer mehr verkommt bzw. Programm mit Anspruch eben erst in der Nacht stattfindet.
Passend dazu hatte ich heute ein Gespräch mit jemanden, der wissen wollte, wie es mit Rundfunkgebühren in Vereinen aussieht. Dieser war ganz ganz geschockt, als er erfahren hat, dass sein Verein ab 2013 für das Vereinshaus vielleicht eine Abgabe entrichten muss, obwohl es keine Fernseher dort gibt. Dieses Vereinshaus wird dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zufolge wie eine Betriebsstätte angesehen. Diese wäre eigentlich nicht beitragspflichtig, wenn es dort keine Angestellten gibt. Wie ist aber die Existenz eines Büros zu werten, in dem die Mitgliederverwaltung durchgeführt wird? Zählt dies als Arbeitsplatz?
Dem Gesprächspartner hat auch nicht gefallen, dass er für sein privaten PKW eigentlich eine Abgabe bezahlen muss, wenn der diesen für Zwecke im Verein einsetzen will.
Da gelingt es hoffentlich noch, weitere Leute aufzuwecken...
01.05.2011
Die mediale Gleichschaltung von ARD und ZDF hat es auch nicht verhindern können, die Zuschauerquoten verschieben sich wieder zu den Privatsendern hin. Da passt es ins Bild, dass man in den Anstalten darüber nachdenkt, wie man seine Erzeugnisse nochmals geldbringend unter das Volk bringen kann: Es soll eine Videoportal als Konkurrent zu Youtube entstehen, das aber kostenpflichtig ist. Der privaten Konkurrenz hat das Bundeskartellamt so ein Vorhaben gerade im März verboten. Warum sollten die öffentlich-rechtlichen Anstalten da auch mal gemeinsame Sache machen, da könnte am Ende ja sogar Geld gespart werden und man müsste sich weitere sinnlose Aktionen ausdenken, wie man das dann loswird.
Dumm wäre nur, dass man damit ja den Beweis antreten würde, dass man eben doch Zugangskontrollen im Internet durchführen könnte, die die PC-Gebühr ad absurdum führen. Das wird momentan vor den Gerichten immer als zu aufwändig hingestellt. Aber das Problem hat man in den Anstalten ab 2013 ja auch nicht mehr, wenn die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe kommt.
Allerdings gibt da dann noch einiges zu tun: Im Koalitionsvertrag zwischen Grünen/SPD Baden-Württemberg findet sich auf Seite 78 eine Auslassung zum Datenschutz.
In Kombination mit den Ausführungen das Landesdatenschutzbeauftragen zur geplanten Beitragserhebung bleibt eigentlich nur eine Konsequenz übrig:
So, wie der aktuelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgebaut ist, dürfte er vom Landtag Baden-Württemberg nicht verabschiedet werden.
20.04.2011
Mit genauen Zahlen hat man es im Rundfunkbereich ja nie so. Wurde erst berichtet, die GEZ besetzt 400 neue Stellen vorübergehend (Heise), schreibt die Süddeutsche nun von 250 Stellen. Diese 250 Stellen wiederholen sich auch in einem Statement der Grünen von Schleswig-Holstein (golem).
Interessant ist ja immer, dass genau die etwas dagegen sagen, die gerade nicht die Mehrheiten in den Landtagen stellen. Aber angeblich sind diesmal auch die FDP im Landtag dagegen, das würde dann eigentlich reichen, das ganze Reformwerk zu kippen.
Der erste April ist aber schon vorbei....
18.04.2011
Wie man einer Entscheidung des BVerwG entnehmen kann, sind mittlerweile zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des BVerwG anhängig (BVerwG 6 C 14.10 vom 16.03.2011).
Nachtrag: Der Link ist mittlerweile offline.
16.04.2011
Die GEZ will den Personalbestand vorübergehend um 400 Mitarbeiter aufstocken, um die Rundfunkfinanzierungsreform zu stemmen (Heise).
Auf den neuen Namen bin ich auch gespannt, vielleicht BEZ...
13.04.2011
Andere Kläger dokumentieren ihren Prozessweg ebenfalls im Internet. Andreas Kaspar betreibt aktuell seine Revision beim OVG Weimar.
03.04.2011
Ab Mai dürfen sich Immobilienbesitzer freuen: Dann gibt es per Post einen Fragebogen, den sie ausfüllen müssen, das gehört alles zum Zensus 2011. Das kann man später prima zur Vorbereitung der Haushaltsabgabe gebrachen, auch wenn wir jetzt gesagt bekommen, die Daten wären sicher.
Weitergehende Informationen aus nicht-staatlicher Hand gibt es z.B. beim Arbeitskreis Zensus.
Am 20.04. gibt es weitere Verfahren beim BVerwG.
02.04.2011
Der verbleibende Kläger des HR vor dem BVerwG hat mir heute mitgeteilt, dass das BVerwG für den 17. August einen Verhandlungstermin angesetzt hat.
28.03.2011
Klagen und Durchhalten lohnt sich offenbar doch:
Ein zweiter Kläger aus Hessen hat heute Nachricht erhalten, dass der HR die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zurückgezogen hat.
23.03.2011
Heute hat mich ein Kläger aus Hessen kontaktiert, dessen Verfahren in dritter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung lag. Es ging in dem Verfahren um die Frage der Auslegung des § 5 Abs. 3 RGebStV, also darum, ob private Rundfunkgeräte gewerblich genutzte PCs auf dem gleichen Grundstück befreien.
Der HR hat den Revisionsantrag ohne Angabe von Gründen zurückgezogen. Somit ist ein weiteres Verfahren rechtskräftig geworden.
20.02.2011
Ein Mitkläger hat mich auf eine interessante Sache aufmerksam gemacht. Angeregt durch die Diskussion über die Dissertation des Verteidigungsministers hat sich der Mitkläger die Arbeit gemacht, das Urteil BVerwG 6 C 12.09 mal mit der darin aufgeführten Literatur abzugleichen. Dabei ist ihm aufgefallen, dass aus einer Arbeit mehrere Passagen zitiert wurden, ohne dass diese vollständig kenntlich gemacht wurden.
Das habe ich in einem PDF auf Basis des BVerwG Urteils mal zusammengestellt.
15.02.2011
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts haben vielleicht noch ein Nachspiel. Einer der Kläger hat mittlerweile Verfassungsbeschwerde eingereicht und diese auch veröffentlicht (Beschwerdetext). Auf 18 Seiten findet nochmals eine Auflistung fast aller bekannten Argumentationsketten statt.
Sehr schön finde ich das Konzept der „negativen Rundfunkfreiheit”, etwas ähnliches hatte ich im Dezember 2009 als „negative Meinungsfreiheit” beschrieben. Weiter wird berechtigter Weise auch explizit die Frage aufgeworden, warum die Sonderrolle des Rundfunks (in Form knapper Frequenzen) im Internet weitergelten soll. Das hatte ich zwar auch schon (meine Klageschrift, Seite 4f), aber nun muss sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen, sofern sie nicht kneifen und die Beschwerde ablehnen.
Mal sehen, was daraus wird.
09.02.2011
Im Internet findet ein Webangebot quasi erst statt, wenn andere Webseiten einen Link darauf setzen. Heute vor fünf Jahren wurde in einem Spiegel Online Artikel pc-gebuehr.de das erste Mal erwähnt.
Das zeigt, in welchen Zeiträumen man denken muss, wenn man etwas ändern will.
Mal sehen, was die nächsten fünf Jahre alles bringen werden...
29.01.2011
So eine Mitteilung möchte ich ab jetzt für jeden Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Gesetzesblättern lesen:
„Nach § 2 des Gesetzes zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010 (GVBI. S. 551) wird bekannt gegeben, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 nicht am 31. Dezember 2010 in Kraft getreten ist.”
Das soll den Lichtenrader Notizen zufolge im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 2 vom 29.01.2011 auf Seite 18 stehen.
Er wurde nicht von allen Bundesländern ratifiziert, daher wird er gegenstandslos. Es geht hier zwar nur um den gekippten Jugensschutzvertrag, allerdings steht auch im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dass dieser bis zum 31.12.2011 von allen Bundesländern ratifiziert werden muss.
27.01.2011
Ich habe mir mal die Stellungnahme der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zum geplanten Rundfunkabgabenstaatsvertrag durchgelesen.
Darin findet sich sogar mein Kritikpunkt der Unbestimmtheit des Wohnungsbegriffs wieder.
26.01.2011
Ich hatte davon bereits berichtet:
Das Bundesverwaltungsgericht will sich denmächst mit der Frage auseinandersetzen, ob § 5 Abs. 3 RGebStV so zu verstehen ist, dass private Rundfunkgeräte nicht private neuartige Rundfunkgeräte befreien.
Das könnte nun spannend werden, denn seit heute weiß ich, dass neben Hessen und Rheinland-Pfalz auch die zweite Instanz in Niedersachsen den Wortlaut des § 5 Abs. 3 RGebStV so eindeutig findet, dass private Geräte diese Befreiung bewirken.
Entschieden hat das OVG Lüneburg (4 LA 342/10 vom 03.01.2011).
Da wird der Interpretationsspielraum für das BVerwG langsam eng...
16.01.2011
Das BVerwG hat in seinen Urteilen ausgeführt, dass die Voraussetzungen einer teleologischen Reduktion nicht vorhanden wären und diese daher nicht anwendbar ist. Das bedeutet, dass Normenstrenge angesagt ist, was wiederum bedeutet, dass wir es mit Rundfunkgebühren zu tun haben, weil die Erhebung bislang in einem Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt ist.
Das Wesen einer Gebühr ist, dass eine individuell zurechenbaren Leistung vorliegt, die belastet wird (hier das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten zum Empfang von Rundfunkdarbietungen). Entfällt der Belastungsgrund, entfällt die Gebühr.
Nun hat das BVerwG das stark verkürzt und allein den Besitz eines PCs als ausreichend für die Belastung festgelegt, weil den Umständen durch die Befreiungsvorschriften genug Rechnung getragen werden würde.
Hauptsache, der vermeindliche Rundfunkteilnehmer zahlt mindestens einmal.
Das BVerwG spricht daher wohl von Gebühr, meint aber einen Beitrag und das obwohl es zuvor das Gebot der wörtlichen Auslegung des RGebStV propagiert hat.
Deswegen kann sich das BVerwG hier nicht herausreden und das Gebot der Normstrenge hier gerade nicht angewendet wissen wollen, denn der Gesetzgeber kennt sehr wohl den Unterschied von Gebühr und Beitrag:
Ab 2013 soll ein Rundfunkbeitrag, geregelt in einem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, erhoben werden.
Doch selbst wenn man dem BVerwG die Schwammigkeit seines Gebührenverständnis nachsieht (sozusagen systembedingt) und die Rundfunkgebühr als Beitrag betrachtet, der beschriebene Widerspruch (Gebührenfreiheit nur durch ordnungswidriges Verhalten oder Verzicht auf Beruf) bleibt bestehen.
Schlimmer noch: Weil bei einem Beitrag der potientielle Vorteil auch tatsächlich ein Vorteil sein muss und sich nicht als Nachteil entpuppen darf, muss das BVerwG zu folgenden Sachverhalt Stellung nehmen:
Der Rundfunk kostet den Rundfunkteilnehmer im laufenden Betrieb nur die Gebühr und die Kosten für den Stromverbrauch. Der Internet-Rundfunk kostet den Rundfunkteilnehmer neben der Gebühr und den Kosten für den Stomverbrauch auch noch Providerkosten für die nicht unerheblichen Datenvolumina, beachtliche Summen, wenn man z.B. geschäftlich keine Flatrate in Anspruch nehmen kann. Weiter fallen bei den Sendeanstalten diese Datenvolumenkosten ebenfalls an und treiben die Rundfunkgebühren nach oben bzw. entziehen diese Geldsummen anderen Bereiche des Sendebetriebs.
In der Ausgabe 3/2011 der Zeitschrift c't kann man im Artikel „Der fünfte Weg” ein paar interessante Zahlen zur Verbreitung von Videostreams finden:
Würde man einen ARD-Tatort in Standardauflösung an acht Millionen Zuschauer ausliefern, wird das Netz mit 16 TBit/Sekunde belastet.
Im zentralen Austauschknoten in Frankfurt ist die durchschnittliche Netzlast 0,8 TBit/Sekunde, der bisher maximal gemessene Wert waren 3 TBit/Sekunde.
Sollten also wirklich einmal alle Zuschauer den Tatort per Internet ansehen wollen, bricht die Internet-Infrastruktur zusammen, solange nicht andere Techniken verwendet werden.
Die sonstigen Dienste des Internet stehen dann gar nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt zu Verfügung.
Jedenfalls ist der Internet-Rundfunk, allein kostenseitig betrachtet, kein Vorteil sondern ein Nachteil, weil eine kostengünstigere und qualitativ sogar höherwertige Alternative bereitsteht. Worin besteht also der tatsächliche Vorteil, welche Voraussetzung für die Hebung eines Beitrags ist, im Falle des Internet-Rundfunks? Was, wenn nun jemand diese Zusatzkosten des Internet-Rundfunks nicht aufbringen kann oder will, weil er z.B. sich angewöhnt hat, in betriebswirtschaftlichen Kategorien zu denken? Wenn jemand die Zusatzkosten nicht aufbringen kann und der privatwirtschaftliche Internet-Provider ihm den Zugang sperrt, welchen Vorteil hat er dann noch?
Nach den Ausführungen des BVerwG ist sein Internet-PC nach wie vor gebührenpflichtig, da er mit dem Internet verbunden werden kann und wirtschaftliche Überlegungen eben keine Rolle dabei spielen sollen. Hauptsache, die Sendeanstalten müssen nicht anfangen, in betriebswirtschaftlichen Kategorien zu denken.
11.01.2011
Im Verfahren meines Bruders Norbert in Niedersachsen kommt wieder Bewegung (Ausgangssituation entspricht meinem Verfahren):
Der zuständige Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hält den Berufungsantrag des NDR einstimmig für unbegründet, weil seiner Meinung nach §5 Abs. 3 RGebStV greift und möchte ohne mündliche Verhandlung per Beschluss über die Berufung entscheiden.
Bis Ende Januar haben beide Parteien nun Zeit, dazu Stellung zu nehmen.
07.01.2011
Das Bundesverwaltungsgericht hat endlich die Urteilstexte seiner Entscheidung vom 27.10.2010 bereitgestellt:
BVerwG 6 C 12.09
BVerwG 6 C 17.09
BVerwG 6 C 21.09
Einige interessante Aspekte:
Die Zweitgerätebefreiung nach § 5 Abs. 3 kann nach Ansicht des BVerwG nur durch eigene (Erst-)Geräte greifen, nicht durch Geräte anderer Personen (siehe BVerwG 6 C 12.09 Absatz 35). Zu der Trennung zwischen privaten und nicht privaten Geräten lässt sich aber nichts entnehmen.
„Die Rundfunkgebühr wirkt somit als Zugangsschranke zu Informationsquellen außerhalb des Rundfunks.” (BVerwG 6 C 12.09 Absatz 40). Leider ist sie aktuell mit der Grundgebühr zu niedrig, um eine ernsthafte Hürde zu sein, bei einer Fernsehgebühr könnte dies allerdings anders aussehen (BVerwG 6 C 12.09 Absatz 48).
Gebührenpflichtige müssen rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Mangelt es an der Durchsetzung, kann dies die Verfassungswidrigkeit nach sich ziehen (BVerwG 6 C 12.09 Absatz 48).
Eigentümlich sind die Ansichten des Gerichts zu einer anderen Form der Zugangskontrolle wie Nutzerkennung und Passwort. Diese könnte man umgehen, die Daten weitergeben u.a. deshalb wären sie nicht geeignet (BVerwG 6 C 12.09 Absatz 47).
„Eine abstrakte Möglichkeit der Umgehung eines solchen Registriermodells kann nicht rechtfertigen, Gewerbetreibende und Freiberufler pauschal mit Rundfunkgebühren zu belasten.
Die Umgehung stellt im Zweifel ein strafbares Verhalten in Form von Betrug oder Leistungserschleichung dar, weiter könnte der Gesetzgeber entsprechende Straftatbestände schaffen.”
Das habe ich vor fast einem Jahr als Teil einer Zusammenfassung des Urteils M 6b K 09.768 des VG München geschrieben.
Es gilt analog für die Ausführungen des BVerwG.
Im Müncher Urteil findet sich auch folgendes:
„Würde man im Übrigen kleine Beträge stets nur für sich betrachten, könnte in diesem Umfang unbegrenzte Male in die Berufsausübungsfreiheit eingegriffen werden.”
Das gilt analog auch für die Informationsfreiheit und und konterkariert die obigen Ausführungen des BVerwG.
Nachtrag:
Es ist mir zwar noch etwas aufgefallen, aber ich habe es beim Schreiben verdrängt.
Dem Gebührenigel ist es nicht durch die Lappen gegangen:
Das BVerwG beruft sich oft auf Rechtsmeinungen der Rundfunkanstalten.
04.01.2011
Ich hatte während meines Verfahrens gegen den HR ein paar mal den Eindruck gewonnen, dass von Seiten des HR bei Vorgängen entweder geschludert wird oder diese ausgesessen werden (26.04.2008, 09.10.2008, 04.12.2008).
Was ich heute von einem hessischen Kläger erfahren habe, schlägt aber alles: Der HR scheitert in zweiter Instanz, weil er es nicht geschafft hat, seinen Berufungsantrag fristgerecht einzureichen und der zweiten Anlauf ebenfalls danebenging.
In Anwaltskanzleien werden für so etwas Leute entlassen...
02.01.2011
Prof. Dr. Degenhart, der oft als Gegenpol zur öffentlich-rechtlichen Rechtsmeinung aufritt, hat sich zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem Artikel geäußert (PUBLICUS)